Schöner Erfolg für die Raiffeisen-Bezirksbank (RBB) Klagenfurt. Nachdem bereits das Strafverfahren eingestellt wurde, konnte die RBB Klagenfurt einen weiteren Erfolg erringen. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil, mit dem die RBB in einem Musterprozess zu Schadenersatz verurteilt wurde, aufgehoben.
Der RBB Klagenfurt wurde im Zuge des Anlegerskandal rund um Wolfgang Auer-Welsbach vorgeworfen als Depotbank der AvW-Kunden einen Schaden zu verantworten, der den geprellten Anlegern entstanden ist. Als Argument dafür diente ein Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom Februar 2010, in dem einem AvW-Anleger voller Schadenersatz zugesprochen wurde. Dieses Verfahren diente als Musterprozess und hatte Vorbildfunktion für alle anderen anhängigen Prozesse.
Nun hat der Oberste Gerichtshof ein Machtwort gesprochen und entschieden, dass das Erstgericht gar nicht zu diesem Urteil hätte kommen dürfen. Die Sache war nämlich “in keiner Weise spruchreif”, das heißt die erste Instanz hat vorschnell gehandelt und die RBB quasi ohne Grund verurteilt. Das Verfahren muss daher ein zweites Mal durchgeführt werden.
Der Rechtsanwalt der Bank, Dr. Ernst Brandl, Partner der Kanzlei Brandl & Talos, sieht sich in seiner Argumentation bestätigt: “Der OGH bestätigt unsere Ansicht, dass es von einer Depotbank zu viel verlangt wäre, die Emittenten der auf ihren Kundendepots liegenden Wertpapiere auf Schritt und Tritt zu überwachen. Da wir die Vertretung erst im Berufungsstadium übernommen haben, freuen wir uns darauf, unsere Argumente dem Erstgericht im neuen Verfahrensgang vorzutragen.”
Höchst erfreut über das OGH-Urteil ist natürlich auch der Direktor Albrecht Karner von der Raiffeisen-Bezirksbank Klagenfurt: „Das belastende Urteil ist endlich aus der Welt geschafft. Wir haben nun die Chance, in der zweiten Runde zu zeigen, dass wir uns nichts vorzuwerfen haben und stets im Interesse unserer Kunden gehandelt haben. Denn das ist unsere Richtschnur bei allem was wir tun.”

